VfBaway GbR zum 26.09.2014 |
1. Anmeldung |
1.1. Anmeldungen sind ausschließlich online über unser Buchungsformular auf www.vfbaway.de möglich. Mit Eurer Reiseanmeldung bietet Ihr uns den Abschluss eines Reisevertrags, auf Grund der Euch auf dieser Seite genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise, verbindlich an. Der Reisevertrag kommt nach Zusendung der Reisebestätigung per E-Mail an Euch zustande. Sie werden in jedem Falle von uns benachrichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Reisevertrag zustande kommt, wenn die Zusendung der E-Mail veranlasst wurde. Durch ein angebliches Nicht-Erhalten (z.B. Spamfilter oder vom Besteller getätigte Schreibfehler in der E-Mail Adresse) der E-Mail Bestätigung erlischt der Kaufvertrag nicht! |
1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. |
1.3. Das Mindestalter für die Teilnahme an unseren Reisen beträgt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten 14 Jahre. Für Reiseteilnehmer, die zu Beginn der Reise das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. |
1.4. Weicht die Reisebestätigung vom Reiseveranstalter vom Inhalt Eurer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten, und das Ihr innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen könnt. |
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2. Zahlung des Reisepreises |
2.1. Die Zahlung des Reisepreises findet vorab, in der Regel per Überweisung oder Bankeinzug, statt. Sollte der fällige Betrag nicht bei Reiseantritt bezahlt werden können, so kann der Angemeldete von der Fahrt ausgeschlossen werden, sofern er nicht bereit ist, einen Schuldschein zu unterschreiben. Der Reisepreis ist nachträglich in diesem Falle trotzdem zu bezahlen. |
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3. Leistungen |
3.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und den allgemeinen Hinweisen in diesem Katalog sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter. |
3.2. Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person maximal einen (1) Koffer und ein (1) Handgepäckstück. Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind beim Ein-, Um- und Aussteigen vom Reisenden selbst zu beaufsichtigen. |
3.3. Die Durchführung der von uns angebotenen Ausflüge kann nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen erreicht wird. |
3.4. Die im Rahmen unserer Reisen im Auftrag des Reiseteilnehmers vermittelten, vertragsfremden Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrages. |
3.5. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Leistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die dem Reisenden übermittelt werden. Erbringen wir, als Reiseveranstalter, Fremdleistungen soweit wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen, haften wir daher nicht für Durchführung dieser Fremdleistungen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. |
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4. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen |
4.1. Wir können bis zum 4. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen nicht erreicht wird oder sonstige wichtige Umstände die Durchführung dieser Reise behindern. |
4.2. Wird die Reise in Folge – bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer – höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. |
4.3. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und die nicht von uns herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. |
4.4. Bei Spielverlegungen vor Reiseantritt, ist die gebuchte Reise für den Nachholtermin weiterhin gültig und es wird kein Rücktrittrecht eingeräumt. VfBaway versucht jedoch bei solchen Fällen eine kulante Lösung zu erreichen. |
4.5. Wir sind verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten. |
4.6. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen der Reisebestätigung/ Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werdet Ihr unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung könnt Ihr vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Euch anzubieten. Ihr seid verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform. |
4.7. Zusätzliche Nebenleistungen wie Freigetränke müssen, wenn ausgeschrieben, von uns zwar gestellt werden, allerdings gibt es keinen Anspruch von den Reiseteilnehmern wenn die angebotenen Nebenleistungen nicht für alle Teilnehmer ausreichen.
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5. Rücktritt und Umbuchung der Kunden |
5.1. Ihr könnt jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Euch, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Eine Rücktritt bei Fahrten zu Champions-League, EuroLeague oder sonstigen internationalen Spielen ist nicht mehr möglich. Ebenso kann es besondere Spiele mit personalisierten Karten geben, bei denen wir ebenfalls keine Stornierungen annehmen können. Diese werden vorab in den Bestellungsinformationen genannt. |
5.2. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich bei unseren Reisen nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 15%
vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
vom 14 bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%
am Abreisetag (=Nicht-Erscheinen) 100%
Diese Zahlen gelten nicht bei Champions-League, EuroLeague oder sonstige internationalen Spielen bzw. möglichen Sonderspielen! Hier ist ein Rücktritt aufgrund der personengebundenheit der Eintrittskarten nicht mehr möglich.
Generell gilt, dass wir diesbezüglich sehr kulant sind und bei rechtzeitigen Absagen, häufig auf die Stornogebühren verzichten. Auf Stornogebühren verzichten wir generell nicht, wenn eine Überweisung längst überfällig gewesen wäre, da wir dann davon ausgehen, dass eine mögliche Stornierung von Anfang an in Betracht gezogen wurde. |
5.3. Wir sind berechtigt, den durch Euren Rücktritt frei werdenden Reiseplatz anderweitig zu besetzen. Es besteht kein freier Sitzplatzanspruch für Personen, die kurzfristig fehlen. |
5.4. Tretet Ihr vom Vertrag zurück oder tretet die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung statt der vorgenannten Pauschale auch den Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen verlangen. Ihr habt die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen. |
5.5. Die Berechtigung, einen Ersatzreisenden zu stellen, ist grundsätzlich gegeben. Dies muss vorher mit uns abgeklärt werden. Bei Fahrten mit hoher Nachfrage
behalten wir uns vor, die Anmeldung kostenfrei zu stornieren und Personen aus der
Warteliste zu bevorzugen.Bei Champions-League, EuroLeague oder sonstigen internationalen Spielen sind Ersatzreisende nur sehr eingeschränkt möglich und eine Umschreibung kann nicht garantiert werden.
5.6. Aus sicherheitstechnischen Gründen und zur Vermeidung von Schwarzhandel und Ticket-Spekulationen werden Tickets nur zum privaten Gebrauch des Bestellers und der angegebenen Mitfahrer abgegeben. Der Besteller verpflichtet sich daher und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Ein Weiterverkauf (insbesondere über eBay, anderen Internetplattformen oder an Ticketagenturen) von über bei VfBaway erworbenen Tickets und Busfahrten mit Gewinn ist grundsätzlich untersagt. Bei einem Verstoß wird VfBaway den zukünftigen Verkauf von Busfahrten und Tickets an den Besteller jeder Art verweigern, ein Busverbot aussprechen sowie für jeden Verstoß einer angemessenen Vertragsstrafe iHv bis zu maximal EUR 2.500 fordern, es sei denn, der Besteller hat den Verstoß nicht zu vertreten.
5.7. Die gebuchten Leistungen gibt es nur im Paket. Eintrittskarten vergeben wir nur bei Fahrtteilnahme und es besteht kein Anspruch die Eintrittskarten ohne Fahrtteilnahme vorab zu erhalten. Wir behalten uns vor vorab erteilte Eintrittskarten zu sperren, wenn die Fahrt nicht angetreten wird. |
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6. Haftung |
6.1. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. |
6.2. Die vertragliche Haftung von uns, als Reiseveranstalter, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sobald ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten. |
6.3. Aufgrund der hohen Zahl der Reisenden bitten wir um Verständnis, dass unsere Reiseleiter eine Beaufsichtigung Eures Gepäcks rund um die Uhr, nicht leisten können. Wir können daher nicht für Gepäckverlust haften. Wir empfehlen Euch, eine Gepäckversicherung abzuschließen. |
6.4. Für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von Euro 500,- vereinbart. |
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7. Vertragsobliegenheiten und Hinweise |
7.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, habt Ihr nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn Ihr es nicht schuldhaft unterlasst, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.
7.2. Eine verspätete Ankunft zum Spieltermin ist kein Mangel, sofern als Ursache hierfür Stau, nicht grob fahrlässig verursachte technische Probleme des Busses oder sonstige höhere Gewalt vorliegt. |
7.2. Ihr könnt bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Ihr uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumt. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist. |
7.3. Eine Mängelanzeige nimmt unsere Reiseleitung entgegen. |
7.4. Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Reisenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig. |
7.5. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren drei Jahre nach Reiseende. Habt Ihr Ansprüche geltend gemacht, ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem die Ansprüche schriftlich zurückgewiesen werden. |
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8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen |
8.1. Bitte informiert Euch über die für das jeweilige Reiseland geltenden Pass- und Visavorschriften sowie über gesundheitliche Formalitäten (Impfungen). Sollte die Durchführung der Reise aus Gründen, die auf nicht ordnungsgemäße Reisepapiere zurückzuführen sind, vereitelt oder behindert werden, so übernehmen wir hierfür keine Haftung. |
8.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweiligen diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. |
8.3. Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über vollständige und ordnungsgemäße Reisepapiere verfügt, kann von der Reise ausgeschlossen werden. Aufwendungen können in diesem Fall nicht erstattet werden. |
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9. Mit Erscheinen eines neuen Kataloges, Flyers oder Newsletters erlischt automatisch die Wirksamkeit der Bedingungen und der Preise der vorherigen für neue Buchungen. |
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10. Unwirksamkeit |
10.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags. |