| VfBaway GbR zum 15.12.2003 |
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1. Anmeldung
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1.1. Mit Eurer Reiseanmeldung bietet Ihr uns den Abschluss eines Reisevertrags,
auf Grund der Euch auf dieser Seite genannten bindenden Leistungsbeschreibungen
und Preise, verbindlich an. Der Reisevertrag kommt nach Zusendung der
Reisebestätigung (schriftlich, per E-Mail, telefonisch) an Euch zustande.
Bei Online-Buchungen erhalten Sie eine Bestätigung ausschließlich per E-Mail.
Sie werden in jedem Falle von uns benachrichtigt. Es wird darauf hingewiesen,
dass der Reisevertrag zustande kommt, wenn die Zusendung der E-Mail veranlasst
wurde. Durch ein angebliches Nicht-Erhalten (z.B. Spamfilter oder vom Besteller
getätigte Schreibfehler in der E-Mail Adresse) der E-Mail Bestätigung erlischt
der Kaufvertrag nicht!
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1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung
mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie
für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
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1.3. Das Mindestalter für die Teilnahme an unseren Reisen beträgt ohne
Begleitung eines Erziehungsberechtigten 14 Jahre. Für Reiseteilnehmer, die
zu Beginn der Reise das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine
schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
erforderlich.
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1.4. Weicht die Reisebestätigung vom Reiseveranstalter vom Inhalt Eurer
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir uns 10 Tage
ab Zugang der Bestätigung gebunden halten, und das Ihr innerhalb der Frist
durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises)
annehmen könnt.
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2. Zahlung des Reisepreises
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2.1. Die Zahlung des Reisepreises findet je nach Vereinbarung vorab
(Überweisung, Zusendung eines V-Schecks, Bankeinzug, persönl. Barzahlung) oder bei
Reiseantritt statt. Sollte der fällige Betrag nicht bei Reiseantritt bezahlt
werden können, so kann der Angemeldete von der Fahrt ausgeschlossen
werden, sofern er nicht bereit ist, einen Schuldschein zu unterschreiben.
Der Reisepreis ist nachträglich in diesem Falle trotzdem zu bezahlen.
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3. Leistungen
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3.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und den
allgemeinen Hinweisen in diesem Katalog sowie aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die
den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch den Reiseveranstalter.
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3.2. Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person
maximal einen (1) Koffer und ein (1) Handgepäckstück. Gepäck und sonstige
mitgebrachte Sachen sind beim Ein-, Um- und Aussteigen vom Reisenden selbst
zu beaufsichtigen.
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3.3. Die Durchführung der von uns angebotenen Ausflüge kann nur unter dem
Vorbehalt erfolgen, dass eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen erreicht
wird.
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3.4. Die im Rahmen unserer Reisen im Auftrag des Reiseteilnehmers
vermittelten, vertragsfremden Leistungen sind nicht Bestandteil des
Reisevertrages.
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3.5. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Leistungen selbst.
Eine etwaige Haftung regelt sich in Fällen nach den Bedingungen des
vermittelten Unternehmens, die dem Reisenden übermittelt werden. Erbringen
wir, als Reiseveranstalter, Fremdleistungen soweit wir in der
Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf
hinweisen, haften wir daher nicht für Durchführung dieser Fremdleistungen
und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
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4. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
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4.1. Wir können bis zum 4. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn
die Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen nicht erreicht wird oder sonstige
wichtige Umstände die Durchführung dieser Reise behindern. |
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4.2. Wird die Reise in Folge - bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer -
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl wir als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen
ergeben sich aus dem Gesetz.
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4.3. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus
rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen
einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsschluss notwendig und die nicht von uns herbeigeführt
werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen.
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4.4. Bei Spielverlegungen vor Reiseantritt, ist die gebuchte Reise für den
Nachholtermin weiterhin gültig und es wird kein Rücktrittrecht eingeräumt.
VfBaway versucht jedoch bei solchen Fällen eine kulante Lösung zu erreichen.
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4.5. Wir sind verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder
eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach
Kenntnis hiervon zu unterrichten.
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4.6. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung
der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw.
Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen der Reisebestätigung/
Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte
dies der Fall sein, werdet Ihr unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor
Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht
zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises oder bei
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung könnt Ihr vom
Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns,
die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage
sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Euch
anzubieten. Ihr seid verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der
Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir
die Schriftform.
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| 4.7. Zusätzliche Nebenleistungen wie Freigetränke müssen, wenn
ausgeschrieben, von uns zwar gestellt werden, allerdings gibt es keinen
Anspruch von den Reiseteilnehmern wenn die angebotenen Nebenleistungen nicht
für alle Teilnehmer ausreichen. |
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5. Rücktritt und Umbuchung der Kunden
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5.1. Ihr könnt jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir
empfehlen Euch, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Eine Rücktritt bei
Fahrten zu Champions-League, Uefa-Cup oder sonstigen internationalen Spielen ist
nicht mehr möglich.
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5.2. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung
verlangen, die sich bei unseren Reisen nach folgenden Prozentsätzen pro
Person vom Reisepreis berechnet:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 15%
vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
vom 14 bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%
am Abreisetag (=Nicht-Erscheinen) 100%Diese Zahlen gelten nicht bei
Champions-League, Uefa-Cup oder sonstigen internationalen Spielen ! Hier ist ein
Rücktritt nicht mehr möglich.
Generell gilt, dass wir diesbezüglich sehr kulant sind und bei rechtzeitigen
Absagen, häufig auf die Stornogebühren verzichten.
Auf Stornogebühren verzichten wir generell nicht, wenn eine Überweisung längst
überfällig gewesen wäre, da wir dann davon ausgehen, dass eine mögliche
Stornierung von Anfang an in Betracht gezogen wurde.
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5.3. Wir sind berechtigt, den durch Euren Rücktritt frei werdenden
Reiseplatz anderweitig zu besetzen.
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5.4. Tretet Ihr vom Vertrag zurück oder tretet die Reise nicht an, so können
wir als Entschädigung statt der vorgenannten Pauschale auch den Reisepreis
unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger
Verwendungen der Reiseleistungen verlangen. Ihr habt die Möglichkeit, eine
Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der
Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
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5.5. Die Berechtigung, einen Ersatzreisenden zu stellen, ist zu jeder Zeit
gegeben. Bei Champions-League, Uefa-Cup oder sonstigen internationalen Spielen
maximal 1 Woche (=7 Tage) vor Fahrtantritt. |
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6. Haftung
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6.1. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
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6.2. Die vertragliche Haftung von uns, als Reiseveranstalter, für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
sobald ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein
von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist.
Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften,
die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns
eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
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6.3. Aufgrund der hohen Zahl der Reisenden bitten wir um Verständnis, dass
unsere Reiseleiter eine Beaufsichtigung Eures Gepäcks rund um die Uhr, nicht
leisten können. Wir können daher nicht für Gepäckverlust haften. Wir
empfehlen Euch, eine Gepäckversicherung abzuschließen.
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6.4. Für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden
sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von Euro 500,-
vereinbart.
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7. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
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7.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, habt Ihr nur dann die
gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises,
Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn Ihr es nicht
schuldhaft unterlasst, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns
anzuzeigen.
7.2. Eine verspätete Ankunft zum Spieltermin ist kein Mangel, sofern als
Ursache hierfür Stau, nicht grob fahrlässig verursachte technische Probleme des
Busses oder sonstige höhere Gewalt vorliegt.
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7.2. Ihr könnt bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem
erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Ihr uns eine angemessene Frist
zur Abhilfeleistung einräumt. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe
unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw.
Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
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7.3. Eine Mängelanzeige nimmt unsere Reiseleitung entgegen.
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7.4. Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Reisenden selbst
geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig.
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7.5. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem
vertraglichen Reiseende. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren drei
Jahre nach Reiseende. Habt Ihr Ansprüche geltend gemacht, ist die Verjährung
bis zu dem Tage gehemmt, an dem die Ansprüche schriftlich zurückgewiesen
werden.
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8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
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8.1. Bitte informiert Euch über die für das jeweilige Reiseland geltenden
Pass- und Visavorschriften sowie über gesundheitliche Formalitäten
(Impfungen). Sollte die Durchführung der Reise aus Gründen, die auf nicht
ordnungsgemäße Reisepapiere zurückzuführen sind, vereitelt oder behindert
werden, so übernehmen wir hierfür keine Haftung.
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8.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweiligen diplomatische Vertretung, wenn der
Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei
denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
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8.3. Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über
vollständige und ordnungsgemäße Reisepapiere verfügt, kann von der Reise
ausgeschlossen werden. Aufwendungen können in diesem Fall nicht erstattet
werden.
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9. Mit Erscheinen eines neuen Kataloges, Flyers oder Newsletters erlischt automatisch die Wirksamkeit
der Bedingungen und der Preise der vorherigen für neue Buchungen.
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10. Unwirksamkeit
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10.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags führt nicht
zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags.
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